Kurzzeitpflege, Tagespflege / Kosten

Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege
Das Angebot der Kurzzeitpflege versteht sich als Entlastung für pflegende Angehörige. Bei einem beantragten oder vorhandenen Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten des Aufenthaltes. Während des Aufenthaltes können Sie das vielfältige Angebot an Pflege- und Betreuungsleistungen sowie kulturellen Angeboten nutzen. Benötigen Sie einen längeren Aufenthalt, kann im Einzelfall zusätzlich eine Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

Tagespflege
Die Tagespflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber Betreuung brauchen und mit Hilfe von Angehörigen und/oder Ambulanten Diensten weiterhin in der eigenen Wohnung leben. Sie beinhaltet ebenso alle Pflege- und Betreuungsleistungen. Für die Aufnahme in die Tagespflege ist ein Pflegegrad erforderlich. Öffnungszeiten: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

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