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Betreuungsmitarbeitende nach §43b

Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Zu diesen Aufgaben gehören Tätigkeiten wie

  • Malen und basteln,
  • handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
  • Haustiere füttern und pflegen,
  • Kochen und backen,
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,
  • Musik hören, musizieren, singen,
  • Brett- und Kartenspiele,
  • Spaziergänge und Ausflüge,
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen
  • Gottesdiensten, und Friedhöfen,
  • Lesen und Vorlesen,
  • Fotoalben anschauen,
  • und vieles mehr