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Anmeldung

Wenn Sie sich für einem Platz in unserer Einrichtung anmelden möchten, dann finden Sie hier alle notwendigen Informationen sowie benötigte Dokumente.

Bevor wir Sie oder Ihren Angehörigen in Kurzzeitpflege oder vollstationär aufnehmen können, benötigen wir verschiedene Informationen.

  • Die persönlichen Daten
  • Die Anschrift nächster Angehöriger / des Betreuers / der Betreuerin / des bevollmächtigten / der bevollmächtigten Person
  • Bis wann und in welche Wohnform die Aufnahme erfolgen soll
  • Versichertennummer der Krankenkasse und ob Sie Leistungen (z.B. Pflegekasse oder Sozialamt) beziehen. 

Hier sind alle für uns wichtigen Punkte für eine reibungslose Aufnahme aufgeführt

Bewohnerfragebogen

Ihren Bewohnerfragebogen können Sie uns gerne per Email zukommen lassen. Senden Sie ihn dementsprechend an:

Um sich einen Überblick zu verschaffen, was wir sonst noch benötigen, nutzen sie unsere Checkliste.

Checkliste

Wie geht es dann weiter?

Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen per Email oder persönlich zukommen haben lassen, prüfen wir diese und pflegen Ihre Anfrage in unsere Interessentenliste ein.

Jedoch keine Sorge, Ihre individuelle Situation sprechen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.

Wir geben unser Bestes, um Sie zeitnah in unsere Einrichtung aufnehmen zu können. 

Bitte beachten Sie, dass dies unter anderem auch von mehreren internen Faktoren abhängig ist.

Heimkosten

Die Heimkosten setzen sich grundsätzlich aus folgenden Kostenarten zusammen: (1) Unterkunft/Verpflegung, (2) Investivkosten (Gebäudekosten), (3) Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag und (4) Pflegeentgelt bzw. "Maßnahmebetrag".

Die ersten drei Kostenarten [(1), (2), (3)] müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen. Wenn jemand dies nicht kann, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es bestimmte Kosten übernimmt.

Bei Personen mit einem Pflegegrad kommen noch die Kosten für die Pflege hinzu. Dafür gibt es einen Zuschuss der Pflegekassen. Rüstige Senioren zahlen für Betreuung und Alltagshilfen einen "Maßnahmebetrag".

Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem zuständigen Regierungsbezirk vertraglich vereinbart und gelten bis zu einer Neuvereinbarung.

Heimkosten

Heimkosten

Sie wünschen ein unverbindliches Beratungsgespräch? Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden

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