Das Heimgesetz garantiert Menschen, die in einer Senioreneinrichtung leben, die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Angelegenheiten des Heimes.
Ein Heimfürsprecher wird immer dann berufen, wenn sich in einer Einrichtung nicht mindestens drei Freiwillige finden, die gemeinsam den Heimbeirat bilden. Als Heimfürsprecher kommen sowohl Bewohner als auch deren Angehörige oder Betreuer in Frage.
Die Heimfürsprecher sind Vermittler und Bindeglied zwischen der Einrichtungsleitung und den Bewohnerinnen und Bewohnern. Heimträger und Leitung sind verpflichtet, die Heimfürsprecher vor mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen anzuhören.
Auszug der Aufgaben eines Heimfürsprechers:
- Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken
- Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnerinnen oder Bewohnern des Heims dienen, bei der Leitung oder dem Träger zu beantragen
- Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
Für die Jahre 2022 bis 2024, wurden folgende Personen zum Heimfürsprecher berufen: